Die Organe


Die Organe

Der Verwaltungsrat

(Statut des Instituts für Musikerziehung, Beschluss der LR Nr. 165 vom 26.01.09, Art.4)
Der Verwaltungsrat wird von der Landesregierung ernannt, besteht aus neun Mitgliedern und bleibt für die Dauer der Legislaturperiode im Amt. Drei Mitglieder des Verwaltungsrates sind vom zuständigen Landesrat namhaft gemachte Fachleute aus den Bereichen Musikwissenschaft, Kultur und Bildung, eine Person muss der ladinischen Sprachgruppe angehören. Aus diesen wählt der Verwaltungsrat in seiner konstituierenden Sitzung den Vorsitzenden. Der stellvertretende Vorsitzende wird vom Vorsitzenden ernannt und muss der jeweils an-deren Sprachgruppe angehören.
Im Verwaltungsrat vertreten sind mit je einer Person der Gemeindenverband, die zwei repräsentativsten Landesverbände für Chormusik und Instrumentalmusik, die Plattform für Volksmusik und das leitende Personal der Musikschulen. Der Landesmusikschuldirektor ist Rechtsmitglied des Verwaltungsrates. An den Sitzungen des Verwaltungsrates nimmt der Koordinator der Verwaltung mit beratender Stimme teil. Er führt das Protokoll.
Mitglieder, die an Stelle anderer, während der Amtszeit aus irgendeinem Grund ausgeschiedener Mitglieder ernannt werden, bleiben bis zum Ende der Amtsperiode des Verwaltungsrates im Amt.
Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben:
a) bestimmt die Grundausrichtung der Tätigkeit des Instituts im Rahmen der in diesem Statut festgelegten Aufgaben,
b) erarbeitet Vorschläge zur Änderung des Statuts,
c) genehmigt unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel den jährlichen Tätigkeitsplan und den jährlichen Tätigkeitsbericht des Instituts,
d) genehmigt den Jahreshaushaltsplan, dessen Änderungen und die Jahresabschlussrechnung des Instituts,
e) bereitet den Landesverteilungsplan und dessen Abänderungen vor,
f) genehmigt den Stellenplan für das Personal des Instituts,
g) beschließt die Anschaffung von didaktischen Geräten und Lehrmitteln,
h) beschließt für die verschiedenen Bereiche der Musikerziehung verbindliche Bildungsprogramme, Stundenplanmodelle, Vordrucke für Leistungsnachweise sowie allgemeine Richtlinien für den Betrieb der Musikschulen,
i) genehmigt die Gebührenordnung für sämtliche Leistungen des Instituts und der Musikschulen,
j) legt in Anlehnung an die Personalordnung des Landes die Aufgaben und deren Zuteilung an das leitende Personal fest,
k) beschließt die Pläne für die Fortbildung der im Institut tätigen Lehrkräfte, Mitar beiter und Mitarbeiterinnen,
l) fördert und unterstützt Kontakte mit Körperschaften, Bildungseinrichtungen, Verbänden, Unternehmen, Fachleuten und Sponsoren und genehmigt eventuelle Konventionen und Verträge der Zusammenarbeit mit ihnen,
m) beschließt alle weiteren Maßnahmen, die für die ordnungsmäßige Führung des Instituts erforderlich sind und nicht in die Zuständigkeit anderer Organe fallen.
Der derzeitige Verwaltungsrat wurde mit Beschluss der Landesregierung vom 23.März 09, Nr. 836 ernannt. Am 21. April 2009 fand die konstituierende Sitzung statt, in der Walter Stifter zum Präsidenten des Institutes gewählt worden ist. Er hat Franz Comploi zu seinem Stellvertreter ernannt.

Der derzeitige Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

  Dr. Walter Stifter, Präsident
von der zuständigen Landesrätin vorgeschlagen
  Dr. Franz Comploi, Stellvertreter des Präsidenten;
von der zuständigen Landesrätin vorgeschlagen
  Dr. Barbara Fuchs, Mitglied,
von der zuständigen Landesrätin vorgeschlagen
    Waltraud Kofler, Mitglied,
auf Vorschlag des Gemeindenverbandes ernannt
  Pepi Fauster, Mitglied,
auf Vorschlag des Verbandes Südtiroler Musikkapellen ernannt
  Erich Deltedesco, Mitglied,
auf Vorschlag des Südtiroler Sängerbundes ernannt
  Monika Rottensteiner, Mitglied,
auf Vorschlag der Plattform für Volksmusik ernannt
  Dr. Konrad Pichler, Mitglied,
auf Vorschlag des Kollegiums der Musikschuldirektoren ernannt
  Dr. Irene Vieider, Rechtsmitglied



Der Präsident

(Statut des Instituts für Musikerziehung, Beschluss der LR Nr. 165 vom 26.01.09, Art.6)
Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter des Instituts. Er ernennt ein Mitglied des Verwaltungsrates, der der anderen Sprachgruppe angehört als Stellvertretung. Er beruft den Verwaltungsrat ein und führt dessen Vorsitz, ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben und der Beschlüsse des Verwaltungsrates verantwortlich. Der Präsident ergreift Dringlichkeitsmaßnahmen und unterbreitet sie in der nächsten Sitzung dem Verwaltungsrat zur Ratifizierung. Er pflegt Kontakte zu Körperschaften, Bildungseinrichtungen, Verbänden und Organisationen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene und unter-schreibt die vom Verwaltungsrat beschlossenen Verträge,
Bei Abwesenheit oder Verhinderung wird der Präsident durch die Stellvertre-tung ersetzt. Ist auch diese Person verhindert oder abwesend, so übernimmt das älteste Ratsmitglied die entsprechenden Funktionen.



Die Rechnungsprüfer

(Statut des Instituts für Musikerziehung, Beschluss der LR Nr. 165 vom 26.01.09, Art.7)
Das Rechnungsprüferkollegium besteht aus drei wirklichen Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern, von denen vier der deutschen und eines der ladinischen Sprachgruppe angehören. Mindestens eines der wirklichen Mitglieder muss der ladinischen Volksgruppe angehören und ein wirkliches Mitglied muss im Berufsverzeichnis der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen eingetragen sein. Die Mitglieder werden von der Landesregierung für die Amtsdauer des Verwaltungsrates ernannt.
Das Rechnungsprüferkollegium ernennt in seiner ersten Sitzung seinen Vorsitzenden.
Das Rechnungsprüferkollegium überprüft die Verwaltungstätigkeit des Instituts in Bezug auf Rechtmäßigkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit und berät den Verwaltungsrat in finanziellen Angelegenheiten. Es erstellt zum Haushaltsvoranschlag und zur Jahresabschlussrechnung des Instituts jeweils einen Bericht und nimmt auch zu allen Haushaltsänderungen obligatorisch Stellung und
Das derzeitige Rechnungsprüferkollegium wurde mit Beschluss der Landesrer-gierung vom 23.03.2009, Nr. 836 ernannt. In der konstituierenden Sitzung vom 04.Mai 2009 wurde  Frau Dr. Ledi Turra Rebuzzi zur Vorsitzenden gewählt.
Das derzeitige Kollegium der Rechnungsrevisoren setzt sich zusammen:

 Dr. Ledi Turra Rebuzzi, Vorsitzende;

 Dr. Helen Ellecosta, Mitglied;

 Dr. Cecilia Miribung, Mitglied;

 
Zu Ersatzmitgliedern wurden ernannt:
Dr. Karin Winkler
Dr. Barbara Weis
 
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11.02.2012 18:00

Gitarrenkonzert IME 2012
Ort: Ansitz Rosengarten Lana
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12.02.2012 18:00

Gitarrenkonzert IME 2012
Ort: Ragenhaus Bruneck
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13.02.2012 18:00

Faschingskozert der MS Bozen
Ort: im Kindertheater „Cortile“ Obstplatz 37
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15.02.2012 19:30

Solistenkonzert MS Prad
Ort: Saal der Musikschule Prad
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